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Rechte der Fraktionen in kommunalen Parlamenten und Neutralitätspflicht der Verwaltung

Zuständige Behörde für die Prüfung von Verstößen gegen das Neutralitätsgebot eines Bürgermeisters oder der Kommunalverwaltung sowie für die Prüfung von Beschwerden bei Verstößen gegen die Rechte und Geschäftsordnungen kommunaler Vertretungen; Fristen für Beschwerden und mögliche Rechtsmittel bei Verstößen gegen die Geschäftsordnung; Fristen für das Landesverwaltungsamt bei der Bearbeitung von Beschwerden gegen kommunale Verwaltungen; zuständige Behörde für Beschwerden wegen Untätigkeit des Landesverwaltungsamts

Die Kleine Anfrage von Matthias Lieschke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3991aak.pdf