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Rechtliche Normen und Regelungen bezüglich Biokläranlagen für bis zu 10 Personen bei vorgeschriebener dezentraler Entsorgung

Im ländlichen Raum wird oftmals an der dezentralen Entsorgung von Abwasser festgehalten. Die Grundstücksbesitzer sind aufgefordert, eine abflusslose Grube anzulegen oder eine Biokläranlage zu errichten. Die Besitzer entscheiden sich dann für SBR-Anlagen, Festbettanlagen, Tropfkörperanlagen oder weitere Versionen. Hierzu sind Genehmigungsverfahren nötig. Gleichzeitig greifen diverse Satzungen der verschiedenen Abwasserverbände in den jeweiligen Bereichen sowie weitere gesetzliche Regelungen.

Die Kleine Anfrage von Matthias Lieschke und Hannes Loth sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5352aak.pdf