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Rechtsausschuss verweigert sich: Schützt Staatsanwaltschaft syrischen Gewalttäter?

 Am 29. September 2017 wurde in Wittenberg ein junger deutscher Mann in einer Fußgängerzone erschlagen – von einem syrischen Asylbewerber, der in einer Gruppe unterwegs war. Medial fand dies kaum Erwähnung. Die Pressemitteilungen der Polizei und der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau wichen deutlich voneinander ab. Die Staatsanwaltschaft sprach sehr rasch nach dem Todeseintritt von einer Notwehrtat des Syrers. „Erstaunlich, wie schnell sich bei der Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau vier Staatsanwälte in diesem Punkt sicher waren“, sagte der rechtspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, Mario Lehmann, heute.  Ein den Ermittlungsbehörden vorliegendes Überwachungsvideo lässt Zweifel daran aufkommen.

 

Lehmann führte weiter aus: „Nach Auffassung der AfD ergibt sich hier mittlerweile gegen einige Ermittler der Anfangsverdacht der Strafvereitelung im Amt. Der Ausschuss hat unseren Antrag, auf diesem Wege Widersprüche und Ungereimtheiten aufzuklären, aus formalen Gründen abgelehnt und verwies auf das laufende Verfahren. Entgegen parlamentarischer Gepflogenheiten wurde der Selbstbefassungsantrag der AfD vollständig abgelehnt. Damit beschneidet die Regierungsmehrheit im Ausschuss die Kontrollrechte der Abgeordneten und unterminiert so unser parlamentarisches Fundament. Es besteht der Verdacht, dass aus ‚politischer Korrektheit‘ Asylantengewalt planmäßig und fraktionsübergreifend unter den Teppich gekehrt wird. Die AfD wird im Interesse der Hinterbliebenen solange keine Ruhe geben, bis alles offengelegt ist, die Verantwortlichen für eine eventuelle Vertuschung zur Rechenschaft gezogen worden sind und eine saubere, juristische Aufarbeitung stattgefunden hat. Wir stehen für einen glaubhaften und konsequenten Rechtsstaat, der sich nicht durch politische 68er-Vorgaben aushöhlen lässt.“