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Rechtssicherheit beim Abschuss von Wölfen umsetzen

Eine Schäferei in Krüssau hat seit Juni 2019 zwölf Wolfsangriffe erleiden müssen, wodurch 37 Schafe getötet und 22 verletzt wurden. Das Jerichower Land weist in Deutschland die höchste Wolfsdichte auf. Nach einer aktuellen Änderung des Bundesnaturschutzgesetzes ist der Abschuss von Wölfen nun auch schon zur Abwehr „ernster Schäden“, anstatt wie bisher zur Abwehr „erheblicher Schäden“, zulässig. Im Zuge dieser Entwicklungen fordert die AfD-Fraktion daher, dass das Umweltministerium den Wolf als Haarraubwild in die Liste der jagdbaren Tierarten des Landes Sachsen-Anhalt – mit ganzjähriger Schonzeit – aufnimmt. Die verantwortlichen Landesbehörden sollen dazu verpflichtet werden, den Tierhaltern Schäden und Folgekosten, die durch den Wolf an Nutztieren verursacht wurden, in einer Frist von mindestens zwei Monaten zu erstatten.

LT-Drs. 7/5715