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Rechtsstaat im freien Fall

Vor wenigen Tagen verurteilte das Landgericht Erfurt den Weimarer Familienrichter Christian Klaus Siegfried Dettmar (60) zu zwei Jahren Haft auf Bewährung. Die Urteilsbegründung lautet: Rechtsbeugung. Der Richter hatte im April 2021 aufgrund einer privaten Klage gegen die Maskenpflicht das Urteil erlassen, Schüler nicht zur Masken-, Abstands- und Schnelltestpflicht zwingen zu können. Betroffen waren zwei staatliche Schulen in Weimar. Das Thüringer Oberlandesgericht kassierte wenig später Dettmars Entscheidung mit der Begründung, dass nicht das Familien-, sondern das Verwaltungsgericht zuständig sei. Gegen Dettmar wurde im Anschluss ein Disziplinarverfahren beim Richterdienstgericht eingeleitet. Mit dem aktuellen Urteil steht Richter Dettmar vor seiner Entlassung. Seine Anwälte kündigten bereits Revision an.

Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, Christian Hecht (RA), sagt dazu: „Aus meiner Sicht liegt genau da der Hase im Pfeffer. Offensichtlich soll an Richter Dettmar ein Exempel statuiert werden, um die Richterschaft, die nicht weisungsgebunden, unabhängig und nur ihrem Gewissen unterworfen ist, einzuschüchtern. Niemand soll künftig mehr auf die Idee kommen, von der politisch vorgegebenen Linie abzuweichen und Recht zu sprechen. Nur das erklärt die unverhältnismäßige Strafforderung der Staatsanwaltschaft. Im Gegensatz zu Richtern sind unsere Staatsanwälte nämlich durch den Justizminister weisungsgebunden. Ein altbekanntes Thema, das seit Jahren auf europäischer Ebene angeprangert wird und uns jetzt auf die Füße fällt. So kann und wird es keine Aufarbeitung der höchst fragwürdigen Corona-Maßnahmen geben. Das Gegenteil ist der Fall. Der Vorwurf der Rechtsbeugung an einen mutigen Richter wird hier vom Staat selbst begangen. Sollte dieses Urteil auf höherer Ebene nicht aufgehoben werden, halte ich es mit Bertolt Brecht: ‚Wenn Unrecht zu Recht wird, wird Widerstand zur Pflicht.‘ “