Auf der Internetpräsenz des Landtages wird das Plenum wie folgt definiert:
„Dem Landtag obliegen in demokratischen Staaten wichtige Aufgaben: Er ist sowohl eine gesetzgebende als auch eine kontrollierende Instanz. Die im Landtag vertretenen Fraktionen können eigene Gesetzesinitiativen anstoßen und in breiter Diskussion um Mehrheiten werben, gleichzeitig kontrolliert es die Arbeit der Landesregierung und der nachgeordneten Bereiche.“
Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4979aak.pdf