In Sachsen-Anhalt gelten für Notärzte und den Rettungsdienst Hilfsfristen, d.h. in welchem Zeitraum sie bei Notfällen am Einsatzort sein müssen. Zahlen aus dem Innenministerium für vergangene Jahre zeigen: Oft können die Fristen nicht eingehalten werden.
Die sogenannte Hilfsfrist für den Rettungsdienst in Sachsen-Anhalt beträgt zwölf Minuten. In diesem Zeitfenster sollen die Retter bei Notfällen am Einsatzort ankommen. Bei Notärzten beträgt der Zeitraum 20 Minuten. Vorgabe ist, dass die Hilfsfristen in 95 Prozent der Fälle eingehalten werden sollen.
Die Zahl der Rettungseinsätze habe in den vergangenen Jahren Experten zufolge bundesweit stark zugenommen.
Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner und Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2548aak.pdf