Im Ergebnis einer Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion zeigte sich, dass von den 1.525 Ortsfeuerwehren in Sachsen-Anhalt 595 über ein Fahrzeug mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 und maximal 7.500 kg verfügen. Von diesen haben 304 kein anderes Einsatzfahrzeug. Auch nach 2018 wurden noch 62 Wehren mit einem Fahrzeug innerhalb der genannten Zulassungswerte ausgestattet. Die Einführung des europäischen Fahrerlaubnisrechts nach dem Jahr 1999 macht für Inhaber der Klasse B für diese Fahrzeuge seither eine gesonderte Fahrerlaubnisprüfung erforderlich. Dadurch wird die Einsatzbereitschaft der Wehren zunehmend beeinträchtigt, und zwar in dem Maße, in dem die jüngeren Kameraden nachrücken, denen die Berechtigung zur Führung der entsprechenden Fahrzeuge mangelt. Die AfD-Fraktion hat immer wieder auf eine Lösung des Problems gedrängt und dazu im Januar einen Antrag gestellt, der ohne Ausschussüberweisung abgelehnt wurde.
Der Sprecher für Zivil- und Katastrophenschutz der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, Daniel Roi, stellt fest: „Neben der Förderung der C/CE-Führerscheine brauchen wir eine schnelle Lösung für die vielen Wehren mit Fahrzeugen der Kategorie C1. Unsere Anfrage bestätigt, dass der Fahrzeugbestand dieser Kategorie immer noch sehr groß ist. Unsere Erfahrung vor Ort ist, dass vor allem im ländlichen Raum zu wenige Fahrer für diese Fahrzeuge vorhanden sind. Die von der Landesregierung in Abrede gestellten Probleme bestimmen in einem Ausmaß die Arbeit der Wehren, die dringend eine unbürokratische Regelung erfordert. Der Fahrermangel im ländlichen Raum hat sich in den letzten Jahren eher vergrößert, weil mit Stichtag 31. Dezember 1999 Personen mit der gleichen Fahrbefähigung (B-Führerschein) wie zuvor die Fahrzeuge nicht mehr bewegen dürfen. Und das Problem ist seither keineswegs rückläufig. Es wirkt sich im Gegenteil zunehmend aus durch den natürlichen Generationswechsel. Die Regierung darf nicht länger die Augen vor der Realität verschließen und so tun, als gebe es diese Fahrzeuge nicht mehr. Wir fordern daher eine Rechtsverordnung zur Einführung des sogenannten Feuerwehrführerscheins, so wie ihn Brandenburg bereits eingeführt hat. “
Die o. g. Kleine Anfrage mit Beantwortung durch die Landesregierung ist hier nachzulesen: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2276aak.pdf