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Rücklaufquote für Grundsteuererklärungen in Sachsen‐Anhalt

Die Frist für die Abgabe der Grundsteuererklärungen war ursprünglich am 31. Oktober 2022. Durch eine Fristverlängerung wurde der Stichtag auf den 31. Januar 2023 verlegt. Es liegen Informationen vor, dass in vielen Kommunen die Rücklaufquote für öffentliche Flächen unter 70 Prozent liegt. Daher ergeben sich Nachfragen.

Die Kleine Anfrage von Daniel Roi sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2334aak.pdf