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Rücknahme von Lizenzierungsanträgen

Mit dem Glücksspielstaatsvertrag 2021 (GlüStV 2021) wurde virtuelles Glücksspiel, insbesondere Online-Automatenspiel, Online-Casino und Online-Poker, legalisiert und der bisherige Graumarkt reguliert. Ab dem 1. Januar 2023 ist die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) für die Regulierung des Online-Glücksspielmarktes zuständig. 1 Gemäß § 27p Abs. 3 GlüStV 2021 bearbeitet bis zur vollständigen Arbeitsfähigkeit der Glücksspielbehörde das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt die eingehenden Anträge auf Erlaubniserteilung. Neben einer Vielzahl von privaten Unternehmen beantragen auch staatliche Landeslotteriegesellschaften Lizenzen. Während privaten Unternehmen weiterhin verwehrt bleibt, in das staatliche Lotteriemonopol vorzudringen, können staatliche Landeslotterien ihr Geschäft über Lizenzen im virtuellen Bereich ausweiten.

Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1812dak.pdf