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Sachsen-Anhalt braucht eine grundlegende Wahlrechtsreform

Die AfD-Landtagsfraktion ließ unlängst eine repräsentative Meinungsumfrage in Sachsen-Anhalt durchführen. Die Ergebnisse zeigen deutlich, dass im Land eine grundlegende Wahlrechtsreform angestoßen werden muss. So gaben 74 Prozent der Befragten an, dass sie einer Direktwahl des Ministerpräsidenten sehr beziehungsweise eher zustimmen würden. Lediglich zwölf Prozent schließen eine direkte Wahl des Regierungschefs aus. Hinsichtlich der Frage, ob man sich für Sachsen-Anhalt eine direkte Demokratie analog zur Schweiz, in der die Bürger Inhaber der obersten Gewalt sind und in Sachfragen abschließend entscheiden können, äußerten sich 66 Prozent der Befragten positiv. Nur 18 Prozent antworteten ablehnend. Ebenso sehen knapp zwei Drittel der Befragten das System der Überhang- und Ausgleichsmandate sehr kritisch und würden zu deren Vermeidung einer Abschaffung der Erststimme zustimmen. Nur etwa 20 Prozent der Sachsen-Anhalter sprechen sich für den Beibehalt des Status quo, dem personalisierten Verhältniswahlrecht, aus.

Die aktuellen Umfrageergebnisse kommentieren die beiden Vorsitzenden der AfD-Landtagsfraktion Oliver Kirchner und Ulrich Siegmund wie folgt: „Seit unserem ersten Parlamentseinzug sprechen wir uns konsequent dafür aus, den Ministerpräsidenten des Landes direkt zu wählen. Ebenso zählt die Forderung nach mehr direkter Demokratie quasi zur DNA unserer Partei und Fraktion. Auch unsere neueste repräsentative Umfrage zeigt, dass wir damit genau richtig liegen. Die ganz große Mehrheit der Bürger unseres Landes will, was wir seit langem fordern. Daher werden wir noch in der laufenden Legislatur eine grundlegende Wahlrechtsreform auf den Weg bringen. Unsere Umfrage zeigt zudem, dass eine große Mehrheit der Befragten der aktuellen Möglichkeit von Überhang- und Ausgleichsmandaten ablehnend gegenübersteht. Die Abschaffung der sogenannten Erststimme und somit ein reines Verhältniswahlrecht, sehen zwei Drittel der Befragten hier als Lösung. Die Verschlankung des Parlaments auf seine eigentlich vorgesehenen Sitze, als direkte Folge einer Reform, würde unser Land finanziell spürbar um mindestens 2 Millionen Euro entlasten, ohne dabei die Arbeitsfähigkeit des Landtages in irgendeiner Weise zu gefährden.“