Laut dem „Nature Restoration Law“ der EU sollen trockengelegte Moore wieder vernässt und Wälder wieder aufgeforstet werden. Die Mitgliedstaaten sollen Maßnahmen zur Wiederherstellung von Ökosystemen ergreifen, um diese in einen für die Biodiversität guten Zustand zu versetzen. Bis zum Jahr 2030 sollen die Mitgliedstaaten auf 20 Prozent der Land- und Meeresgebiete der EU und bis zum Jahr 2050 auf allen Ökosystemen im Anwendungsbereich der Richtlinie Wiederherstellungsmaßnahmen anpacken.
Der Schutz der natürlichen Lebensgrundlagen und -ressourcen ist bereits jetzt eine im Grundgesetz verankerte Pflicht des Staates. Zu den einzigartigen Natur- und Kulturlandschaften Sachsen-Anhalts gehören Streuobstwiesen, Moore und Alleen, alte strukturierte Laubwälder sowie Feuchtgrünlandgebiete. Diese Schwerpunkte der Biodiversität sind unbestritten wichtige Lebensräume für die verschiedenen wertgebenden Arten.
Hannes Loth, agrarpolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Landtag von Sachsen-Anhalt, sagt dazu: „Immer weitere Schutzgebiete auszuweisen, um quantitative Flächenziele zu erreichen, fördert nicht die Biodiversität. Wichtig ist, dass in den vorhandenen Schutzgebieten die Managementpläne und Schutzziele und generell der Artenschutz in der gesamten Landesfläche umgesetzt werden. Dafür bedarf es deutlich mehr Unterstützung der Ehrenamtlichen für Monitoring und praktische Schutzmaßnahmen sowie hauptamtliches Personal sowohl in den Schutzgebieten als auch in der übrigen Landesfläche. Die letzten Debatten zu parlamentarischen AfD-Initiativen mit Inhalt Moor- und Alleenschutz sowie Wiederaufforstung haben deutlich gezeigt, dass Koalition und Landesregierung nicht willens sind, die Probleme der Renaturierung von Lebensräumen und damit im Artenschutz ernsthaft anzupacken und zu lösen. Denn alle Vorschläge der AfD-Fraktion sind bislang abgelehnt worden.“