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Sachsen-Anhalt verfehlt Zielsetzung der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) erneut und verschlechtert sich sogar!

Während der vorläufige Bericht von Umweltministerin Dalbert in der 47. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Energie am 26.08.2020 über den Zustand der Grundwasserkörper (GWK) und Oberflächengewässer (OFG) bereits keine Euphorie bei den Ausschussmitgliedern auslöste, geriet die nachfolgende Beantwortung der Fragen der Abgeordneten geradezu zur Farce. 

Zunächst einige Fakten des zweiten Bewirtschaftungszeitraumes der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie (WRRL): vier GWK sind in mengenmäßig schlechtem Zustand, da aufgrund der Trockenheit das Wasser fehlt, einer wird durch den Braunkohleabbau im Süden des Landes negativ beeinflusst. Von 334 bewerteten OFG befinden sich nur vierzehn (!) in einem guten ökologischen Zustand.

Das anwesende Expertenteam des Umweltministeriums (MULE) konnte – auf Nachfrage der umweltpolitischen Sprecherin der AfD-Landtagsfraktion, Lydia Funke, – ­­nicht die vier belasteten Grundwasserkörper namentlich benennen bzw. zuordnen. Hierzu muss das MULE eine Liste nachreichen. Bizarr war geradezu die Antwort auf die Frage nach der Anzahl der aktuell vollständig und partiell ausgetrockneten Oberflächengewässer sowie der Verursachung des Trockenfallens, konstatierte Lydia Funke:

„Das Ministerium gab hier als Antwort, dass man festhält, welche Messstellen zum Zeitpunkt der Messung trockengefallen sind und da, wo diese Erscheinung häufiger auftritt, ist anzunehmen, dass das Gewässer nicht mehr vorhanden sei. Auch diese Übersicht muss das MULE nachliefern, da man die Daten von 2018/2019 noch aufbereiten muss. Dass Oberflächengewässer partiell oder überhaupt nicht mehr vorhanden sind, war auch in diesem Jahr mehr als augenscheinlich – z. B. die Schrote in Magdeburg – dazu reicht selbst ein Blick nach draußen aus den Amtsräumen des MULE. Auch meine Nachfrage zur qualitativen Beeinträchtigung der vier erwähnten Grundwasserkörper, bei denen auch mengenmäßig kein guter Zustand gemäß WRRL bewertet wurde, ließ das Ministerium offen und will die Antworten bezugnehmend auf die Ausweisung ,Roter Gebiete‘ und die Umsetzung der Nitratrichtlinie nachreichen. Unabhängig von der uninspiriert bedächtigen Vorgehensweise des Umweltministeriums, welches erneut die Ziele der WRRL verfehlt, muss nach drei trockenen Jahren in Folge jedem Bürger klar sein, dass der Umgang mit unserem Wasser nicht mehr so verlaufen kann wie bisher. Die AfD-Fraktion ruft daher jeden Bürger auf, sich aktiv einzubringen, wenn mit Beginn 2021 die neuen Entwürfe für den dritten Bewirtschaftungszeitraum zur WRRL öffentlich bekannt gegeben werden. Hier kann und sollte jeder Bürger auf die speziellen Probleme an und in den Gewässern seines Heimatortes hinweisen. Nur so können die Bürger für notwendige Verbesserungen bei der Gewässerqualität sorgen, denn das Umweltministerium kann es offenkundig nicht!“