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Sachstand des Genehmigungsverfahrens in der Florian-Geyer-Str. 20 – II

Die Antwort auf meine Kleine Anfrage 7/2607 in der Drs. 7/4531 erfolgte am 11. Juni 2019. Der Bauantrag im o. g. Verfahren ist ausweislich der Antwort auf Frage 2 am 6. März 2019 bei der unteren Bauaufsichtsbehörde des Landkreises Wittenberg eingegangen. Gem. § 68 Abs. 4 S. 1 BauO LSA hat die untere Bauaufsichtsbehörde innerhalb von drei Monaten über den Bauantrag zu entscheiden. Laut der Antwort auf Frage 3 war zum Zeitpunkt der Beantwortung die Prüfung der Bauvorlagen zu diesem Zeitpunkt noch nicht abgeschlossen und mithin über den Bauantrag noch nicht entschieden, obwohl die dreimonatige Frist bereits überschritten war.

Die Kleine Anfrage von Thomas Höse und die Antworten der Landesregierungen finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4744aak.pdf