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Scharfenort: Beraterverträge beim Glücksspiel werfen Fragen auf

Der AfD-Landtagsabgeordnete Jan Scharfenort hat sich im Rahmen einer Kleinen Anfrage (KA 8/1204) erkundigt, wie oft die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) und die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt die gleiche Rechtsanwaltskanzlei mandatierten – und ob hier mögliche Interessenkonflikte bestünden.

Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen neuen Glücksspielstaatsvertrag (GlüStV 2021) wurde virtuelles Glücksspiel deutschlandweit legalisiert. Der GlüStV 2021 basiert im Wesentlichen auf einem Gutachten der Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Zuständig für die Regulierung des Online-Glücksspielmarktes und die Vergabe von Lizenzen ist seit Januar die Gemeinsame Glücksspielbehörde der Länder (GGL) mit Sitz in Halle (Saale). Zuvor hatte diese Aufgabe vorübergehend das Landesverwaltungsamt Sachsen-Anhalt übernommen. Zu den Bewerbern um eine Online-Glücksspielerlaubnis können auch die staatlichen Lotto-Gesellschaften gehören.

Wie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten ergab, ließen sich allerdings sowohl die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt als auch die lizenzvergebenden Behörden von der gleichen Rechtsanwaltskanzlei beraten oder vertreten. So vergab die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt in den Jahren 2012 bis 2022 insgesamt 23 Aufträge für Beratungen oder Mandate mit einem Honorarvolumen von 91.908,60 Euro an die Kanzlei CBH Rechtsanwälte. Im gleichen Zeitraum ließ sich das Landesverwaltungsamt zweimal von derselben Kanzlei vertreten, wobei die Gesamtsumme laut Angaben der Landesregierung noch nicht bekannt ist. Auch die neu geschaffene GGL, die ihre Geschäfte offiziell erst zum 1. Januar 2023 aufgenommen hat, nahm die Dienste der Kanzlei CBH Rechtsanwälte bereits zweimal in Anspruch. Für eine Beratung in den Jahren 2021/2022 bezog die Sozietät ein Honorar in Höhe von 9.374,99 Euro, für ein 2023 geführtes Gerichtsverfahren liegt bisher noch keine Kostennote vor.

AfD-Abgeordneter Jan Scharfenort kommentiert dazu: „Wenn sich die landeseigene Lotto-Gesellschaft von der gleichen Rechtsanwaltskanzlei beraten lässt wie die für die Lizenzvergabe zuständige Glücksspielbehörde, wirft das Fragen auf. Ein Vorteil für die Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt gegenüber allen Mitbewerbern ist nicht auszuschließen. Offenbar hat man aus den Lotto-Skandalen der Vergangenheit nichts gelernt.“