Krankenhausinfektionen sind in Sachsen-Anhalt noch immer ein ernst zu nehmendes Problem. Von den deutschlandweit jährlich etwa 18 Millionen vollstationär behandelten Patienten erkranken circa 400.000 bis 600.000 an Krankenhauskeimen. Geschätzte 10.000 bis 15.000 der Erkrankten sterben jedes Jahr infolge solcher Infektionen und das, obwohl diese zumindest zum Teil durch Einhaltung und Verbesserung bestehender Hygienestandards hätten vermieden werden können.
Es ist daher an der Zeit, neben den aufopferungsvoll erbrachten Beiträgen der Ärzte- und Pflegebelegschaft wieder einen weiteren, häufig als Hilfsdienst verkannten, jedoch nicht minder wesentlichen Beitrag für unsere Gesundheit genauer ins Auge zu fassen: den Beitrag des Reinigungspersonals. Ohne Krankenhaushygiene beziehungsweise die wertvolle, alltägliche Arbeit unserer Reinigungskräfte, würde durch die Ausbreitung von Keimen in unseren Krankenhäusern die Infektionsgefahr erhöht, Genesungsprozesse erschwert oder verhindert und ein einfacher Krankenhausaufenthalt zu einem lebensbedrohlichen Szenario werden. Das Reinigungspersonal trägt somit eine enorme Verantwortung.
Doch, obwohl die katastrophalen Folgen etwaiger Hygienemängel allgemein bekannt sind, kommen Befragungen und Studien immer wieder zu dem Ergebnis, dass Reini-gungskräfte in Krankenhäusern nicht angemessen geschult seien, dass sie nur teilweise über richtige Vorgehensweisen und Gefährdungspotenziale Bescheid wüssten und nur geringe Kenntnisse hinsichtlich der Wirkung von Reinigung und Desinfektion, der gängigen Gefahrensymbole oder der gegebenen Arbeitsschutzmaßnahmen hätten.
Demzufolge soll es mancherorts in Sachsen-Anhalts Krankenhäusern gar teils traurige Praxis sein, mit ein und demselben Lappen die gesamte Etage eines Krankenhauses zu wischen, ungeachtet der damit einhergehenden lebensbedrohlichen Gefahren für die Patienten. Um Gesundheit als hohes Gut auch künftig zu schützen und Krankenhausinfektionen und damit einhergehende Folgen in Zukunft noch wirksamer zu bekämpfen, besteht somit, sollten sich die genannten Hinweise bewahrheiten, dringender Handlungsbedarf.
Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Bundesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5906aak.pdf