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Schließung von Schulen aufgrund fehlender Mindestjahrgangsstärken

Die Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2022 und die Aufnahme von Schülern und Bildung von Anfangsklassen an allgemeinbildenden Schulen bietet den Schulträgern eine fundierte Grundlage, um angemessen auf unterschiedliche Bedingungen vor Ort zu reagieren und das Schulnetz mittelfristig zu stabilisieren. Ziel der Verordnung ist es, landesweit ein erreichbares und leistungsfähiges Bildungsangebot zu sichern und zu erhalten.

Die Kleine Anfrage von Christian Hecht sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1381aak.pdf