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Schlussfolgerungen der Landesregierung aus der verfassungswidrigen Förderpraxis für parteinahe Stiftungen und Bildungswerke aus öffentlichen Mitteln

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem Urteil vom 22.02.2023 (2 BvE 3/19) die bisherige Förderpraxis für parteinahe Stiftungen und Bildungswerke als nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und damit als verfassungswidrig eingestuft. Das Urteil gibt dem Gesetzgeber auf, die bisherige jahrzehntelange Vergabepraxis aufzugeben und die Kriterien der staatlichen Stiftungsförderung auf eine gesetzliche Grundlage zu stellen.

Aus den Medien wurde nach den Magdeburger Urteilen bekannt, dass die in Sachsen-Anhalt tätige und der Partei DIE LINKE nahestehende Rosa-Luxemburg-Stiftung bei der Landeszentrale für politische Bildung als der bislang zuständigen Vergabebehörde für Fördermittel des Landes für 2023 eine Abschlagszahlung von 10.000 Euro beantragt und erhalten hat.

Die Kleine Anfrage von Matthias Büttner, Oliver Kirchner, Gordon Köhler, Tobias Rausch, Ulrich Siegmund und Dr. Hans‐Thomas Tillschneider sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2654aak.pdf