Zum Inhalt springen

Schuleinzugsbereiche – Ausnahmeanträge zwischen 2011 und 2018 (II)

In ihrer Antwort zur Kleinen Anfrage auf Drs. 7/4178 zieht sich die Landesregierung auf den Standpunkt zurück, dass die Beantwortung bestimmter Fragen nicht möglich sei, da der Bearbeitung entweder ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand im Wege stünde oder betreffende Daten nicht erhoben würden. Diese Argumente scheinen jedoch unbegründet, da ähnlich lautende Fragen in vergangenen Legislaturperioden anstandslos beantwortet wurden. Verwiesen sei an dieser Stelle auf die Beantwortung zur Kleinen Anfrage der Abgeordneten Birke Bull (DIE LINKE) auf Drs. 6/663 (ausgegeben am 14.12.2011), in der die Landesregierung ausführliche Angaben zu in der Vergangenheit liegenden Schuljahren (2008/2009 bis 2011/2012) liefert.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4439aak.pdf