Um die Grund- und Förderschulen des ländlichen Raumes ist es schlecht bestellt. Allein die Zahl der öffentlichen Grundschulen ist innerhalb von zehn Jahren (d. h. zwischen den Schuljahren 2007/2008 und 2017/2018) von 521 auf 448 gesunken. Die AfD-Fraktion fordert deshalb u. a. die in der Verordnung zur Schulentwicklungsplanung 2014 festgelegten Mindestschülergrößen und Zügigkeitsrichtwerte konsequent abzusenken, um bestehende Grund- und Förderschulen zu bewahren und die Eröffnung neuer Grundschulen zu erleichtern.