Am 15.01.2019, im Rahmen einer Pressekonferenz, gab der Präsident des Bundesamtes für Verfassungsschutz (BfV), Herr Thomas Haldewang, der Öffentlichkeit – rechtswidrig – bekannt, die Partei Alternative für Deutschland (AfD) sei ein „Prüffall“. Am 26.02.2019 untersagte das Verwaltungsgericht Köln dem Bund, wegen fehlender Rechtsgrundlage, die AfD als „Prüffall“ zu bezeichnen.
Die Kleine Anfrage von Daniel Roi sowie die Antworten der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5399aak.pdf