Angaben zu o.g. Schutzmaßnahmen; Träger der Kosten hierfür; zugrunde liegenden Bedrohungslage; weitere besonders geschützte Kommunalpolitiker; Bekanntgabe öffentlicher Termine des Hauptverwaltungsbeamten im Rahmen seiner Auskunftspflicht nach § 43 KVG bei nicht bestehender akuter Bedrohungslage
Die Kleine Anfrage von Christian Hecht sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2987aak.pdf