Schwimmen ist in Deutschland eine beliebte Freizeitaktivität für Groß und Klein, die zusätzlich auch noch gesundheitsfördernd ist. Von daher ist es folgerichtig, dass Schwimmunterricht Teil des Lehrplanes für das Unterrichtsfach Sport in der Grundschule ist. Im Jahre 2017 haben 60 Prozent der Kinder mit Beendigung der 4. Klasse noch nicht schwimmen gelernt. Durch die Corona-Bestimmungen wird die Zahl der Nichtschwimmer der Grundschulabgänger deutlich gestiegen sein. Zudem steigen die Anforderungen an die Schwimmlehrer: Ein Rettungsschwimmerschein wird heute, im Gegensatz zu früheren Zeiten, vorausgesetzt, um Schulschwimmen erteilen zu dürfen.
Die Kleine Anfrage von Felix Zietmann sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1241aak.pdf