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Selbstbestimmungsgesetz verzerrt Wirklichkeit

Die Bundesregierung einigte sich vor zwei Tagen auf das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz. Jeder Mensch kann künftig seinen Geschlechtseintrag und Vornamen selbst festlegen und ändern. Das Transsexuellen-Gesetz aus dem Jahr 1980 ist damit aufgehoben. Es forderte bis dato, dass Betroffene psychologische Gutachten vorlegen und eine gerichtliche Entscheidung abwarten mussten. Dieses Prozedere entfällt zukünftig. Wer seinen Geschlechtseintrag ändern möchte, muss nur noch eine Erklärung und eine Eigenversicherung beim Standesamt abgeben – unabhängig von einer vollzogenen Geschlechtsangleichung. Bereits Jugendliche ab 14 Jahren können eigenständig – ohne die Zustimmung der Eltern – diesen Eintrag vornehmen lassen.

Gordon Köhler, familienpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, sagt dazu: „Das neue Selbstbestimmungsgesetz ist eine gut verpackte Entmachtung der Eltern. Die Erziehung und Pflege der Kinder obliegen den Eltern und nicht einem immer übergriffiger werdenden Staat. In der Praxis heißt das: Widersprechen Eltern zukünftig dem Wunsch ihres Kindes nach einer Geschlechtsumwandlung, kann diese gerichtlich durchgesetzt werden. Darüber hinaus leugnet dieses Gesetz biologische Fakten und diskriminiert Frauen. Wer sich also demnächst weigert, einen offensichtlichen Mann in der Frauensauna als Frau anzuerkennen, muss mit Anzeigen rechnen. Das ist keine Selbstbestimmung, das ist Fremdbestimmung. Wir werden mit diesem Gesetz als Gesellschaft gezwungen, verzerrte Selbstbilder anderer zu bestätigen. Das ist krank!“

Christian Hecht, rechtspolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion Sachsen-Anhalt, ergänzt: „Dieses Gesetz ist überflüssig und gefährlich. Das alte Transsexuellen-Gesetz hatte zurecht Hürden, die den umfangreichen und auch leidvollen Prozess einer Geschlechtsumwandlung Räume zum Abwägen bot. Das neue Selbstbestimmungsgesetz hingegen hebt nicht nur biologische Fakten auf und banalisiert Geschlechtsumwandlungen, es unterwandert auch das Grundgesetz. Im Artikel 6 (2) des Grundgesetzes heißt es: ‚Pflege und Erziehung der Kinder sind das natürliche Recht der Eltern und die zuvörderst ihnen obliegende Pflicht. Über ihre Betätigung wacht die staatliche Gemeinschaft.‘ Es darf laut Verfassung nicht sein, dass sich der Staat über die Erziehung der Eltern stellt – schon gar nicht bei so entscheidenden Lebensfragen.“