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Sichere Unterbringung von Häftlingen bei dauerhaftem Blackout

Medienberichten zufolge besteht für das Land Berlin ein Notfallplan für den Fall eines längerfristigen Ausfalls der Strom- oder Wasserversorgung in den Justizvollzugsanstalten. Danach soll abhängig von der Dauer des Blackouts spätestens nach vier Tagen die Masse der Häftlinge auf freien Fuß gesetzt werden.

Die Kleine Anfrage von Christian Hecht sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2043aak.pdf