In Sachsen-Anhalt wurden in den Jahren 2021 bis 2023 152 Windenergieanlagen endgültig stillgelegt und der Rückbau durchgeführt. Bei einer Insolvenz der Betreiber von Windkraft- und Solaranlagen muss nach jetziger Rechtslage der Inhaber/Vermieter des Grundstücks dafür aufkommen, bei dessen Insolvenz ist wiederum die Kommune in der Pflicht. Die „Flucht in die Insolvenz“ vor dem Rückbau von Windkraft- und Solaranlagen ist insbesondere bei einem möglichen Auslaufen von Unterstützungsleistungen aller Art für sogenannte alternative Energien zu befürchten. Der Antrag der AfD-Fraktion fordert die Landesregierung daher auf, nach Maßgabe der Feststellung des Landtages binnen eines Jahres einen Gesetzentwurf zur Vereinheitlichung und Erhöhung der zu hinterlegenden Sicherheitsleistungen für Windkraft- und Solaranlagen zu erarbeiten und in den Landtag einzubringen.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/4796)