Der von der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt in den Landtag eingebrachte Gesetzentwurf zur Erhöhung der Sicherheit von Wahlen wurde gestern von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Ziel der AfD war es, die Verwahrung eingehender Wahlbriefe bei den Gemeinden einheitlich landesweit zu regeln. Außerdem wollte die AfD die zwingende öffentliche Versiegelung aller Urnen und die öffentliche Bekanntgabe von Zeit und Ort der Auszählung der Briefwahl in das Landeswahlgesetz und das Kommunalwahlgesetz aufnehmen.
Dazu sagt Frank Otto Lizureck, Abgeordneter der AfD-Fraktion und Mitglied des Rechtsausschusses: „Wir wollten Selbstverständlichkeiten Gesetzesrang verleihen. Stattdessen nehmen die Altparteien nun weiter Zustände hin, bei denen nicht nur Briefwahlurnen, sondern auch Urnen im Wahllokal, vor Ende der Wahl jederzeit geöffnet werden können. Im Wahlgesetz steht bislang nur, dass die Urnen verschließbar sein müssen, nicht jedoch, dass sie tatsächlich verschlossen sind. Nach dem Willen der Altparteien bleibt es jetzt bei dieser skandalösen Regelungslücke.“ Lizureck forderte zugleich die Bürger auf, bei künftigen Wahlen die Stimmauszählung in möglichst allen Wahllokalen zu beobachten.