AfD: Sonderermittler sind so überflüssig wie ein Kropf!
Obwohl der Rechtsweg im fünfzehn Jahre alten Fall des in Polizeigewahrsam verstorbenen verurteilten Drogenhändlers Oury Jalloh längst ausgeschöpft war, hat die Landesregierung – ohne Ermittlungsbedarf – nochmals mit erheblichem Budget ausgestattete „Ermittler“ auf den Altfall angesetzt. Dies geschah, weil sich der grüne Koalitionspartner und die Linksfraktion nicht mit den viele Jahre geführten und schließlich eingestellten Ermittlungen der Staatsanwaltschaften gegen die meisten verdächtigen Polizisten abfinden wollten. Immerhin kam es 2012 zur Verurteilung eines Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung. Die Sonderermittler, insbesondere das grüne Ex-Mitglied des Bundestages Jerzy Montag, verlangen nun das Recht, die damals beteiligten Landesbediensteten zu befragen. Dem verweigerte sich der neue Staatssekretär im Ministerium für Justiz und Gleichstellung, Dr. Josef Molkenbur, mit Hinweis auf die Landesverfassung.
Der rechtspolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Mario Lehmann, bekräftigt die Absage aus dem Justizministerium: „Es besteht nicht nur kein Anspruch dieser Sonderermittler auf Befragung von Landesbediensteten, sondern es wäre auch ein Bruch mit rechtsstaatlichen Grundsätzen, denn die Sonderermittler sind weder Polizei noch Staatsanwaltschaft und schon gar kein Gericht.“
Kritik äußert auch Hagen Kohl, innenpolitischer Sprecher der AfD-Landtagsfraktion: „Offenbar versuchen die beiden Sonderermittler direkt oder indirekt über die Medien Druck auf die Landesregierung aufzubauen und diese zum Verfassungsbruch zu verleiten.“
Der AfD-Abgeordnete Thomas Höse, Mitglied im Ausschuss für Recht und Verfassung, ergänzt: „Solche Forderungen stellen die Seriosität dieses Sonderermittlungsteams erheblich in Frage und lassen uns, wie bereits schon im Rechtsausschuss, an der Unparteilichkeit und Erfolgsaussicht des erneuten Ermittlungsvorhabens zweifeln, weswegen wir auch von Anfang an gegen die Einsetzung der Sonderermittler gewesen sind.“