Lehmann: Justizministerin Keding muss durchgreifen!
Die heutige Sondersitzung des Ausschusses für Recht, Verfassung und Gleichstellung zum Fluchtversuch des Terroristen Stephan B. hat offengelegt, dass der hochgefährliche Täter, der am 09.10.2019 vor der Synagoge in Halle eine Frau und in einem Imbiss einen jungen Mann erschossen hatte, im Hafthaus der JVA Halle (Roter Ochse) am Tag des Vorfalls lediglich von drei weiblichen Justizvollzugsbediensteten und einem Azubi überwacht wurde. Diese vier Mitarbeiter sind für die Sicherheit im „Hafthaus 2“ eingeteilt gewesen, wobei gleichzeitig noch andere JVA-Insassen zum Malern eines Büros eingeteilt waren und die Wechselsprechanlage zu den Zellen defekt gewesen ist.
Zu diesen neuen Erkenntnissen sagte Mario Lehmann, Sprecher für Recht und Verfassung der AfD-Landtagsfraktion: „Die geschilderten Zustände in der JVA Halle erinnern an die Sorglosigkeit und Verantwortungslosigkeit einer ,68er-Blümchen-Wohnkommune‘ und nicht an eine Haftanstalt, die einen Schwerverbrecher verwahrt, dem im Juli 2020 der Prozess gemacht werden soll. Nicht auszudenken, wenn Stephan B. eine der weiblichen Beamtinnen überwältigt hätte und es zu einer Geisellage oder weiteren Toten gekommen wäre. Hier werden Zustände sichtbar, welche das Justizministerium blamieren und lächerlich machen, wenn die Landesregierung jetzt nicht handelt und unverzüglich mit personellen Konsequenzen – mindestens auf Ebene der Anstaltsleitung – reagiert.“