Der Landkreis Jerichower Land hat den Bediensteten der JVA Burg ein Impfangebot gemacht, wonach sich diese am 21. April mit einem Vakzin gegen Corona impfen lassen können. Nachdem diese Offerte ordnungsgemäß auf dem Dienstweg dem SPD-Sozialministerium vorgelegt wurde, verbot dieses die Durchführung der Impfung. Bekannt ist, dass das Justizministerium bereits vor Monaten den Impfbedarf des Gefängnispersonals erhoben und das Sozialministerium auf die Dringlichkeit hingewiesen hat. Eine ursprünglich für das JVA-Personal in Aussicht gestellte Impfpriorisierung ist indessen seit Wochen überfällig.
Dazu sagt der innenpolitische Sprecher der AfD-Landtagsfraktion, Hagen Kohl: „Die Entscheidung des Sozialministeriums ist in vielerlei Hinsicht unverantwortlich und ungerecht gegenüber den im Landesdienst befindlichen Beschäftigten der JVA. Während sich das in der JVA tätige Personal von externen Dienstleistern impfen lassen kann, wird es den Landesbediensteten verboten. Obwohl der Justizvollzugsdienst in der JVA Burg und überhaupt personell auf Kante genäht ist, lässt man es sehenden Auges auf eine vermeidbare Pandemielage in der JVA Burg inklusive eines Zusammenbruchs im Bereich des Wachpersonals ankommen. Es gibt keinen gangbaren Plan, wie ein Corona-Ausbruch beim Personal und insgesamt unter den Insassen und insbesondere den Sicherheitsverwahrten aufgefangen werden kann. Daher ist eine zeitnahe Impfung des dazu bereiten Personals vorzunehmen. Ich erwarte, dass das Sozialministerium umgehend seine Fehlentscheidung korrigiert und die Impfung von JVA-Personal erlaubt.“