Zeitpunkt der Abgabe der Umsatzsteuervoranmeldungen für die Geschäftsjahre 2016 und 2022 durch die Spielbankengesellschaft (monatlich, vierteljährlich, jährlich); Gewährung von Dauerfristverlängerungen hierfür; geltend gemachte Vorsteuern; Jahresgesamtumsatz der Spielbankengesellschaft für o.g. Geschäftsjahre aufgeteilt nach diversen Geschäftsfeldern; abgeführte Umsatzsteuern gemäß Umsatzsteuererklärung; gewährte Vergünstigungen für Spielbankgesellschaften (z.B. Stundungen, Freibeträge)
Die Kleine Anfrage von Jan Scharfenort sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3204aak.pdf