Olympia- und Paralympics-Siegern, die bei Gewinn einer Goldmedaille seit zwei Jahren startberechtigt für einen in Sachsen-Anhalt beheimateten Sportverein sind, sollen ab den Olympischen Sommerspielen 2024 in Paris eine lebenslange Ehrenrente in Höhe von 150,00 Euro erhalten, die nicht zu versteuern ist und jährlich nach der KOV-Anpassungsverordnung zum 1. Juli angepasst wird. Der fehlenden Wertschätzung für Spitzensportler, die sich in kleinen Preisgeldern niederschlägt, soll hiermit von staatlicher Seite etwas entgegengesetzt werden. Wer sich für den Spitzensport entscheidet, verzichtet freiwillig mehrere Jahre auf den Einstieg ins Berufsleben. Der Sportler tut das für sich, aber auch für seine Heimat Deutschland und Sachsen-Anhalt. Eine solche Ehrenrente bedeutet eine gesellschaftliche Wertschätzung, die mehr bietet als nur finanzielle Absicherung.
Den Antrag der AfD-Fraktion Sachsen-Anhalt finden Sie hier: (Drs. 8/3410)