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Statistik über Straftaten vonAsylbewerbern sowie Personen mit „Duldung“ und unerlaubtem Aufenthalt

Für die Beantwortung der Fragen ist die Polizeiliche Kriminalstatistik (PKS) des Landes Sachsen-Anhalt zugrunde gelegt worden. Die PKS enthält die der Polizei bekannt gewordenen rechtswidrigen (Straf-)Taten einschließlich der mit Strafe bedrohten Versuche sowie die Anzahl der ermittelten Tatverdächtigen (TV) und Opfer. Die Erfassung der Straftaten erfolgt nach den bundeseinheitlichen Richtlinien der PKS. Für nichtdeutsche TV wird in der PKS der Aufenthaltsanlass mittels Katalogwerten erfasst.

Die Kleine Anfrage von Thomas Höse sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d5950aak.pdf