Zum Inhalt springen

Stendaler Wahlbetrug: Landesverwaltungsamt Halle versäumte eigenständige Prüfung der Kreistagswahl

Für die heutige Sitzung des 16. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses zur Aufklärung der Stendaler Wahlaffäre waren zwei Mitarbeiter des Landesinnenministeriums sowie ein Mitarbeiter aus dem Landesverwaltungsamt (LVwA) in Halle als Zeugen geladen. Thema war die Verletzung der Vollmachtsbeschränkung bei Briefwahlen (sogenannte „Vierer-Regel“). Die Rolle des Hallenser Landesverwaltungsamtes erschien bei der Befragung besonders dubios. Auf die Frage der AfD-Abgeordneten, warum angesichts der Zeitungsberichte über die Fälschungen der Stadtratswahlen am 25. Mai 2014 in Stendal nicht auch der Verdacht einer Fälschung der Kreistagswahlen bestand – immerhin waren die Briefwahlunterlagen zu Kreistags- und Stadtratswahlen im selben Umschlag verschickt worden –  erwiderte der mit der rechtlichen Prüfung der Kreistagswahl betraute LVwA-Mitarbeiter, er lese zu seiner Aufgabe keine (Regional-)Zeitungen. Zudem habe der Landkreis ihn nicht darüber unterrichtet und man habe nur die rechtliche Würdigung des Landkreises zur Kreistagswahl inhaltlich übernommen.

AfD-Abgeordneter und Mitglied des U-Ausschusses, Daniel Roi, erklärte dazu:

„Während eine Strafanzeige wegen Briefwahl-Betruges bei der Stadtratswahl in Stendal bereits vorlag und sogar schon eine Wiederholung der Briefwahl für die Stadtratswahl beschlossen war, sah die zuständige Stelle im Landesverwaltungsamt also keinen Anlass, eine eigenständige Prüfung der Kreistagswahl vorzunehmen. Angesichts eines derart eklatanten Versäumnisses stellt sich die Frage, wozu es eine Kommunalaufsicht in einem Landesverwaltungsamt gibt, wenn diese ihrer Hauptaufgabe nicht nachkommt. Hier sind Aufsichtspflichten nicht wahrgenommen worden, die das Vertrauen in diese Behörde grundlegend in Zweifel ziehen.“