Die Gewerbesteuereinnahmen von Windenergieanlagen (WEA) und Windparks erhalten die Standortkommunen zu 70,0 % und die entfernten Unternehmenssitze der
Betreibergesellschaften zu 30,0 %. Es existieren verschiedene Vorschläge das Verhältnis zugunsten der Standortkommunen zu verändern oder die Steuereinnahmen
aus Windenergieanlagen und Windparks im kommunalen Finanzausgleich nur teilweise zu berücksichtigen. Aus Brandenburg kommt der Vorschlag einer „kommunalen Windradsteuer“. Auch eine Außenbereichssteuer ist im Gespräch.
Die Kleine Anfrage von Volker Olenicak und die Antworten der Landesregierungen finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4377aak.pdf