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Straf‐ und Gewalttaten unter „falscher Flagge“

In der Vergangenheit ist es in mindestens zwei Fällen zur Durchführung von kriminellen Straf- und Gewalttaten bzw. zu Vorbereitungen dazu gekommen, die gezielt unter ,,falscher Flagge“ begangen wurden und bei denen der tatsächliche kriminelle Hintergrund erst im Nachhinein festgestellt werden konnte. 2016 brannte das Sonnenstudio eines Syrers in Magdeburg völlig aus. Da man am Tatorl ein aufgemaltes Hakenkreuz vorfand, vermuteten die Ermittlungsbehörden ein fremdenfeindliches Motiv. Die weiteren Ermittlungen ergaben aber ein ganz anderes Bild. Aus Habgier täuschte der vermeintlich Geschädigte den Brandanschlag vor. Die Sache wird zwischenzeitlich vor Gericht in Magdeburg verhandelt.

Die Kleine Anfrage von Florian Schröder sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0585aak.pdf