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Strafhaftvollstreckung von ausländischen Personen in ihren Heimatländern

In den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt verbüßen auch Gefangene mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit Freiheitsstrafen. Vor dem Hintergrund des geplanten Abbaus von Haftplätzen und in Anbetracht der mit der Haft verbundenen Kosten sowie im Sinne einer besseren Resozialisierung der Betroffenen stellt sich die Frage, inwiefern das Instrument der Haftvollziehung in den Heimatländern der betreffenden Personen genutzt wird beziehungsweise verstärkt genutzt werden könnte.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage KA 7/2294 von Hagen Kohl:

https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4163aak.pdf