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Strafhaftvollstreckung von ausländischen Personen in ihren Heimatländern 2019

In den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt verbüßen auch Gefangene mit nichtdeutscher Staatsangehörigkeit Freiheitsstrafen. Vor dem Hintergrund des Auslastungsgrades in den Justizvollzugsanstalten des Landes Sachsen-Anhalt und in Anbetracht der mit der Haft verbundenen Kosten sowie im Sinne einer besseren Resozialisierung der Betroffenen stellt sich die Frage, inwiefern das Instrument der Haftvollziehung in den Heimatländern der betreffenden Personen genutzt wird beziehungsweise verstärkt genutzt werden sollte.

Die Kleine Anfrage von Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6511aak.pdf