Die sogenannten „Studierendenschaften“ der Hochschulen im Land Sachsen-Anhalt sind rechtsfähige Körperschaften des öffentlichen Rechts und als solche Glieder der Hochschulen. Gemäß dem Hochschulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt wählen die sog. „Studierendenschaften“ ihre Vertreter, welche in den „Studierendenräten“ und „Fachschaftsräten“ organisiert sind.
Die Kleine Anfrage von Gordon Köhler sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d2038aak.pdf