Zeugenaussage von Ex-CDU-Stadtrat Holger Gebhardt im Untersuchungsausschuss zur Stendaler Wahlaffäre!
Beim heutigen parlamentarischen Untersuchungsausschuss zur Stendaler Wahlaffäre war der frühere CDU-Stadtrat Holger Gebhardt als Zeuge geladen. Für die Briefwahlfälschung bei der Kommunalwahl 2014 war Gebhardt zu einer Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren verurteilt worden. Während der Zeugenaussage bestätigten sich für die AfD-Abgeordneten und Mitglieder des Untersuchungsausschusses Matthias Lieschke, Daniel Roi und Volker Olenicak die Anzeichen dafür, dass es ein breites Netzwerk an Unterstützern und Mitwissern im Stendaler Wahlskandal gegeben hat, das auch aus führenden CDU-Funktionären besteht.
Die Glaubwürdigkeit des Stendaler Oberbürgermeisters Klaus Schmotz (CDU) wurde stark beschädigt. Laut Gebhardt kannte Schmotz den Fall Florian Müller offenbar vor der Abstimmung über die Gültigkeit der Wahl im Kreistag und übergab Herrn Gebhardt eine ausgedruckte E-Mail über den Vorgang noch vor der Sitzung im Kreistag. Immer skurriler erscheint auch die Rolle des Ex-Landtagspräsidenten und Stendaler Stadtchefs der CDU, Hardy Peter Güssau. Nach Darstellung von Gebhardt muss Güssau seine strafrechtliche Handlung bekannt gewesen sein, da er Gebhardt seinen eigenen Wahlschein ohne Unterschrift überlassen habe und dieser seine Unterschrift gefälscht haben will. Das passt nicht zu den bisherigen Aussagen Güssaus. Auch der langjährige CDU-Kreischef Wolfgang Kühnel ist offensichtlich Anstifter und Helfer zugleich gewesen und rückt damit als möglicher Mittäter in den Fokus. Aufgrund der heutigen Erkenntnisse fordert die AfD-Fraktion daher die sofortige Wiederaufnahme des Ermittlungsverfahrens gegen Herrn Kühnel und Anklageerhebung durch die Staatsanwaltschaft. Zu klären wird außerdem sein, ob der Landkreis unter Landrat Wulfänger (CDU) im Auftrag von Kühnel anordnete, dass die „Vierer-Regel“ außer Kraft gesetzt wurde. Der Umstand, dass Gebhardt schon im März von einer führenden Mitarbeiterin aus dem Stendaler Rathaus auf die „Vierer-Regel“ hingewiesen wurde, lässt die Aussagen dieser Dame, die bereits zweimal verhört wurde, ebenso zweifelhaft erscheinen.
Gebhardt machte einen gefestigten Eindruck und zur Motivation seiner Aussage sagte er: „Wenn man nichts mehr zu verlieren hat, kann man sich klar äußern.“ Er bestätigt damit auch, dass der Wahlbetrug nicht das Werk „Einzelner“ ist, so wie die CDU immer wieder Glauben machen möchte.