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Tätigkeit der Landesbehörde für Verfassungsschutz des Landes Sachsen-Anhalt – Abteilung 4 „Verfassungsschutz“ des Ministeriums für Inneres und Sport

Zahl der Mitarbeitenden und ihre Zugehörigkeit zu politischen Organisationen; Verbeamtungen; Beobachtung von Parteien durch verdeckte Mitarbeiter bzw. Vertrauensleute; Vergütung; Verwertung und Schutz der gewonnenen Informationen; Rechtskonformität der Datenweitergabe; Dauer der Datenspeicherung; Zahl der unter Beobachtung stehenden Einzelpersonen und deren Hintergrund; Gründe für seit 2019 beendete Beobachtungen von Einzelpersonen; Standpunkt zu bestimmten Vorgehensweisen des Bundesverfassungsschutzes

Die Kleine Anfrage von Gordon Köhler sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d3894aak.pdf