In Sachsen-Anhalt werden gegenwärtig rund 150. 000 Kinder unter 14 Jahren in rund 1. 800 Kindertageseinrichtungen betreut. Dazu zählen neben Kinderkrippen und Kindergärten auch Horte sowie Tagesmütter und -väter. Je nach Alter unterscheidet sich dabei die sogenannte Betreuungsquote, also der Anteil aller Kinder einer Altersgruppe, für die eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Kindertagespflege hat denselben Auftrag zur Bildung, Erziehung und Betreuung wie
eine Kindertageseinrichtung und doch werden beide unterschiedlich behandelt. Die Anforderungen an die fachliche Eignung der pädagogischen Fachkräfte sind identisch. Auch die inhaltliche Gestaltung des anzubietenden Bildungsprogrammes muss dem der Kindertageseinrichtungen gleichen. Doch nach den derzeitigen vorliegenden Verordnungen werden die Tagespflegestellen als auch die Tagesmütter/-väter im gegenwärtigen System strukturell benachteiligt.
Die Kleine Anfrage von Oliver Kirchner und Gordon Köhler sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d1652aak.pdf