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Tarifeinigung zum § 12 Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TV-L)

Das Justizministerium hat mitgeteilt, dass eine Tarifeinigung zum „Arbeitsvorgang“ gemäß § 12 TVL der entscheidend für die Eingruppierung ist, noch nicht gelungen ist“. Ein Zeitfenster über weitere Gespräche der Tarifvertragsparteien war noch nicht einzugrenzen. Daher unterrichtete das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz den Präsidenten des Oberlandesgerichtes in Naumburg von weiteren Verzögerungen und einer Entscheidungsfindung unter Beteiligung der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL), den Gewerkschaften, der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) und dem Bund, da die Rechtsprechung zu § 12 „nicht nur den TVL, sondern gleichermaßen auch den TVöD betrifft“. In diesem Zusammenhang soll laut eines Schreibens der Hauptvertretungen der Länder Verfassungsbeschwerde seitens der TdL eingereicht worden sein.

Die Kleine Anfrage von Gordon Köhler und Hagen Kohl sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0603aak.pdf