Sehr geehrte Damen und Herren,
am kommenden Dienstag, den 17. November 2020, verhandelt das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt eine Organklage eines Viertels der Mitglieder des Landtags von Sachsen-Anhalt (u. a. sämtlicher Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion) gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Nachgang der Verhandlung steht Ihnen Herr Oliver Kirchner, MdL (Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion) vor Ort gern für ein Interview zur Verfügung.
Termin zur mündlichen Verhandlung:
Dienstag, den 17. November 2020, 10:00 Uhr,
im großen Sitzungssaal des Justizzentrums Anhalt,
Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau
Hintergrund: Durch Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2019 wurde der Antrag der Antragsteller der o. g. Organklage, einen Untersuchungsausschuss „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ einzusetzen, abgelehnt. Ziel der Organklage ist es, festzustellen, dass der Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt, mit dem der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt worden ist, rechtswidrig ist, den Beschluss aufzuheben und unverzüglich einen Untersuchungsausschuss „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ einzusetzen.