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Terminhinweis: Verhandlungstermin vor dem Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt – Organklage gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt

Sehr geehrte Damen und Herren,

am kommenden Dienstag, den 17. November 2020, verhandelt das Landesverfassungsgericht Sachsen-Anhalt eine Organklage eines Viertels der Mitglieder des Landtags von Sachsen-Anhalt (u. a. sämtlicher Mitglieder der AfD-Landtagsfraktion) gegen den Landtag von Sachsen-Anhalt. Im Nachgang der Verhandlung steht Ihnen Herr Oliver Kirchner, MdL (Vorsitzender der AfD-Landtagsfraktion) vor Ort gern für ein Interview zur Verfügung.

Termin zur mündlichen Verhandlung:

Dienstag, den 17. November 2020, 10:00 Uhr,

im großen Sitzungssaal des Justizzentrums Anhalt,

Willy-Lohmann-Straße 29, 06844 Dessau-Roßlau

Hintergrund: Durch Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt vom 19. Juni 2019 wurde der Antrag der Antragsteller der o. g. Organklage, einen Untersuchungsausschuss „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ einzusetzen, abgelehnt. Ziel der Organklage ist es, festzustellen, dass der Beschluss des Landtags von Sachsen-Anhalt, mit dem der Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses abgelehnt worden ist, rechtswidrig ist, den Beschluss aufzuheben und unverzüglich einen Untersuchungsausschuss „Linksextremismus in Sachsen-Anhalt“ einzusetzen.