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Türkentaube (Streptopelia decaocto) – Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz und Prüfung zur Aufhebung der Jagdzeit

In der Beschlussrealisierung des Landtages (Drucksache 7/5160 vom 30.10.2019) zum Dritten Gesetz zur Änderung des Landesjagdgesetzes für Sachsen-Anhalt (Beschluss Landtag, Drucksache 7/4849) wurde für die Türkentaube festgehalten: „Die Landesregierung wird im Zuge der anstehenden Änderung der Durchführungsverordnung zum Landesjagdgesetz […] die Aufhebung der bundesrechtlichen Jagdzeit (vom 1. November bis 20. Februar) für die Türkentaube in Sachsen-Anhalt prüfen.“ Eine Bejagung der Türkentaube kann allerdings weiterhin erfolgen, da eine Jagdzeit vom 1. November bis 20. Februar festgelegt ist (Stand 01.01.2020, Landesjagdverband). In einer Anfrage zum Bestand der Türkentaube (siehe Stenografischer Bericht 7/69 vom 04.04.2019, Seite 144) räumt die Landesregierung ein: „dass es in Sachsen-Anhalt keine Abschüsse zur Regulierung von landwirtschaftlichen Schäden gibt“ und weiter, dass „eine Gefährdung der Population durch die derzeitige Bejagung ausgeschlossen wird“. Allerdings liegen keine landesweiten Monitoringergebnisse zu dieser Art vor und die bekannten lokalen Erhebungen gehen von einer Bestandsabnahme von bis zu 50 Prozent aus. Für Deutschland wird der Bestand aktuell als „stabil“ eingeschätzt und im Trend der nächsten 12 Jahre eine moderate Bestandsabnahme um 1 bis 3 Prozent erwartet (Vögel in Deutschland, 2016).

Die Kleine Anfrage von Lydia Funke sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier:

https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6108aak.pdf