Der Gebührenservice des MDR fordert für eine Laube in Hettstedt über 400 Euro an Nachzahlungen der Rundfunkgebühr. Diese ist seit 2013 nicht mehr nur für jeden Haushalt, sondern für jede Wohnung fällig. Eine Laube dürfe zwar nicht als Wohnung genutzt werden, laut Rundgebührenstaatsvertrag gelte sie jedoch als Wohnung und sei damit beitragspflichtig.
Dazu sagte André Poggenburg, AfD-Fraktionsvorsitzender im Landtag Sachsen-Anhalt, heute: „Dieser aktuelle Fall zeigt einmal mehr wie ungerecht der Staat agiert, wenn es darum geht, die Zwangsabgabe Rundfunkbeitrag einzutreiben. Eine Laube ist rechtlich nicht als ‚Wohnung‘ anerkannt und darf in diesem Sinne nicht genutzt werden, bei der Beitragserhebung für GEZ geht das aber schon. Das ist eine unverschämte Doppelmoral zu Lasten und zum Ärger unserer Bürger. Damit hat der Irrsinn des öffentlich-rechtlichen Gebührenspektakels leider eine neue Qualität erreicht, die uns wieder einmal vor Augen führt: Der Rundfunkbeitragszwang muss endlich abgeschafft werden! Daran werden wir als AfD auch weiterhin mit Nachdruck arbeiten.“