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Übernahme der Kosten für den Rechtsbeistand im 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschuss

Im Rahmen der Zeugenvernehmungen des 18. Parlamentarischen Untersuchungsausschusses ist es dem Zeugen erlaubt, einen geeigneten Rechtsbeistand zur Vernehmung mitzunehmen. Mehrere Mitarbeiter der Lotto-Toto GmbH Sachsen-Anhalt sowie die selbstständigen Bezirksleiter wurden durch dieselben Anwälte betreut.

Die Kleine Anfrage von Jan Wenzel Schmidt sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://www.landtag.sachsen-anhalt.de/fileadmin/files/drs/wp7/drs/d6586aak.pdf