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Umfang, Konsequenzen und Risiken der Hundehaltung in Sachsen-Anhalt

Mit Wirkung zum 1. März 2016 trat eine Neuregelung des Gesetzes zur Vorsorge gegen die von Hunden ausgehenden Gefahren (Hundegesetz – HundeG LSA) vom 23. Januar 2009 in Kraft. Zudem gehört Sachsen-Anhalt zu den wenigen Bundesländern, die überhaupt eine „Beißstatistik“ führen und damit wichtige Erkenntnisse zu den „Schattenseiten“ im Zusammenleben zwischen Menschen und Hunden liefern. In den zurückliegenden Anfragen zu den Beißattacken von Hunden und deren Konsequenzen wurde allerdings immer nur ein eingeschränkter Zeitraum betrachtet. Zum Teil wurden auch erfasste Daten überspielt und es entstanden unvollständige Statistiken (vgl. Drs. 5/3147, Drs. 6/1094 und Drs. 6/2990). Mit der vorliegenden Anfrage soll der Zeitraum ab Drs. 7/554, aber unter Berücksichtigung des vollständigen Kalenderjahres 2016, bewertet werden, denn 2018 hat mit dem Anstieg der Hundepopulation auch die Zahl der Bissattacken von Hunden wieder zugenommen. Im ersten Viertel des laufenden Jahres kam es wieder zu entsprechenden Vorfällen, durch die Menschen – vor allem Kinder – verletzt wurden.

Hier finden Sie die Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage von Hannes Loth und Hagen Kohl: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp7/drs/d4420aak.pdf