Zum Inhalt springen

Umgang mit der einrichtungsbezogenen Impfpflicht

Am 16.03.2022 tritt die von der Bundesregierung beschlossene einrichtungsbezogene Impfpflicht für ambulante, teil/stationäre Einrichtungen oder Unternehmen des Gesundheitswesens in Kraft. Aufgrund dieser Impfpflicht warnen Experten vor akutem und einem selbst herbeigeführtem Fachkräftemangel, in den ohnehin schon unterbesetzten Fachbereichen.

Die Kleine Anfrage von Ulrich Siegmund sowie die Antwort der Landesregierung finden Sie hier: https://padoka.landtag.sachsen-anhalt.de/files/drs/wp8/drs/d0892aak.pdf